Nutzungsbedingungen der ryd GmbH zur Nutzung von ryd fleet tap to pay
Die folgenden Nutzungsbedingungen regeln das sogenannte ryd fleet tap to pay Feature, der ryd (ryd GmbH, Landsberger Str. 94, 80339 München, im Folgenden: ryd, wir/uns), das ryd fleet plus / enterprise Kunden (beschränkt auf Kunden mit erfolgreich aktivierter Zahlungsmethode SEPA oder hinterlegter Sicherheit), im Folgenden.: Sie/Ihnen, Kunde) die Zahlung an sog. semi connected Stations ermöglicht. Die Nutzung des ryd fleet tap to pay Features ist ausschließlich Kunden von ryd fleet plus / enterprise vorbehalten.
semi connected stations werden für die Zwecke dieser Nutzungsbedingungen definiert als Mastercard-virtual-card-fähige Akzeptanzstellen aus dem Tank-, Lade- oder Autowaschbereich, die nicht direkt im ryd Netzwerk angeschlossen sind, aber dank der speziellen ryd fleet tap to pay Lösung mit angeboten werden können. Hierfür bedient ryd sich der Technologie einer virtuellen Kreditkarte, die ausschließlich im Rahmen von Auto-nahen Transaktionen genutzt werden kann und darf, die über ryd fleet tap to pay abgewickelt werden können.
Auto-nahe Waren und Leistungen: hierunter werden für den regelmässigen Betrieb eines Geschäftsfahrzeugs notwendige Waren und Dienstleistungen definiert. Beispielsweise Kraftstoffe, elektrische Energie für den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Autowäschen, fahrzeugnahe Verbrauchsmaterialien wie z.B. Motoröl oder AdBlue, Parkdienstleistungen, Mauttransaktionen usw. Explizit keine Auto-nahen Waren und Leistungen sind beispielsweise gastronomische Artikel, Alkohol, Zigaretten, Food- und Non-food Artikel aus dem Tankstellenshop und ähnliche Artikel.
Die vorliegenden Bedingungen gelten in Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung des ryd fleet Portals sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die ryd app und regeln insbesondere die hierbei bestehenden Abweichungen. Bei Widersprüchen zwischen den Bedingungen haben bei Nutzung des Tap to Pay Features in jedem Fall die hier vorliegenden Regelungen Vorrang.
Anmeldung für ryd fleet tap to pay.
Neue Nutzer: Die Anmeldung erfolgt durch den Flottenmanager des jeweiligen Kunden. Um das ryd fleet tap to pay Feature nutzen zu können, wird für jeden ryd fleet account eine virtuelle Kreditkarte angelegt, die nur und ausschließlich in der ryd app virtuell hinterlegt ist und deren Einsatz auf Auto-nahe Waren und Leistungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit ryd beschränkt ist. Um diese Karte anzulegen, muss der Flottenmanager folgende Daten für jeden ryd fleet account user an ryd übermitteln: Wahrheitsgetreuer und vollständiger Vor- und Nachname des ryd fleet account users (Fahrers) sowie Firmenemailadresse zur Nutzung des ryd fleet accounts.
Bereits angelegte Nutzer. Die Angabe der Nutzer durch den Flottenmanager liegt bereits vor. Um das ryd fleet tap to pay Feature nutzen zu können, muss durch ryd für jeden ryd fleet account eine app-interne virtuelle Kreditkarte angelegt werden. Um diese Karte anzulegen, werden von ryd folgende Daten abgerufen: Wahrheitsgetreuer und vollständiger Vor- und Nachname des ryd fleet account users (Fahrers) sowie Firmenemailadresse zur Nutzung des ryd fleet accounts.
Weitergabe und Nutzung von Daten. Für die Erstellung der jeweiligen app-internen virtuellen Kreditkarte, die zur Nutzung des ryd fleet tap to pay Features notwendig ist, werden Vor- und Nachname des ryd fleet account users von ryd an das zuständige “kartenherausgebende Bankinstitut weitergegeben zum Zwecke des Abgleichs mit potenziellen Sanktionslisten. Die Daten werden nicht für eine Kreditauskunft genutzt oder weitergeben. Diese Daten werden ebenfalls im internen Wallet der ryd app gespeichert. Der Flottenmanager des ryd fleet account users muss hierfür ggf. intern eine Genehmigung des ryd fleet account users einholen, dass die vorgenannten Daten an ryd weitergeleitet werden dürfen sowie dass ryd diese für sämtliche zur Vertragserfüllung notwendigen Schritte verarbeiten und speichern darf. Es liegt in der Verantwortung des ryd fleet plus / enterprise Kunden, die entsprechenden Genehmigungen von den ryd fleet account usern einzuholen und bei Rückfragen vorlegen zu können. ryd haftet nicht für die Einhaltung der Datenschutzvorgaben auf Seiten des ryd fleet plus / enterprise Kunden.
Nutzbarkeit des ryd fleet tap to pay Features. ryd fleet tap to pay ist prinzipiell an sämtlichen semi connected stations wie vorstehend definiert verfügbar und kann zum Erwerb Auto-naher Waren und Leistungen wie vorstehend definiert im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen dem ryd fleet plus / enterprise Kunden und der ryd GmbH verwendet werden. Es gelten die im Folgenden definierten Regeln und Vorgaben für ryd fleet tap to pay.
Verpflichtungen des ryd fleet plus / enterprise Kunden im Rahmen der Nutzung des ryd fleet tap to pay Features. ryd fleet plus / enterprise Kunden, die das ryd fleet tap to pay Feature nutzen, sind verpflichtet, sämtliche im Rahmen der Nutzung entstehenden Kosten und Gebühren, insb. ggf. anfallende Bearbeitungs- und Strafgebühren vollumfänglich zu begleichen. Die Abrechnung erfolgt gemäß diesen Nutzungsbedingungen.
Zustandekommen des Einzelvertrages. Wenn an einer semi connected station Waren und Leistungen ausgewählt werden und für die Abwicklung das ryd fleet tap to pay Feature genutzt wird, kommt nach erfolgreichem Abschluss des Prozesses ein Einzelvertrag über den Bezug der Ware(n) bzw. Leistung(en) mit der ryd GmbH, Landsberger Str. 94, 80339 München (im Folgenden: Wir /uns/ ryd) zustande. Lieferungen und Leistungen der Akzeptanzstelle erfolgen im Namen und für Rechnung der ryd GmbH und werden vereinbarungsgemäß abgerechnet.
Limitierung des Verfügungsrahmens des ryd fleet tap to pay Features
Der Verfügungsrahmen des ryd fleet tap to pay Features ist in zweifacher Hinsicht begrenzt. So gilt zum Einen pro Transaktion ein Limit, das je nach Transaktionsart oder -ort im ryd fleet Portal eingesehen werden kann.
Beträge, die diesen Wert überschreiten, können nicht mit dem ryd fleet tap to pay Feature bezahlt werden.
Zudem kann der Verfügungsrahmen des ryd fleet tap to pay Features das für die gesamte Flotte hinterlegte Flottenlimit pro Abrechnungsperiode nicht überschreiten. Hierbei werden jegliche Art von Transaktionen, die von den Nutzern einer Flotte während einer Abrechnungsperiode ausgeführt werden, summiert. Wenn das Flottenlimit bereits erreicht wurde oder nach Durchführung der über ryd fleet tap to pay angefragten Transaktion überschritten würde, ist eine Nutzung des ryd fleet tap to pay Features zur Bezahlung der jeweiligen Transaktion nicht möglich.
ryd fleet tap to pay Bezahl-Prozess.
Um an semi connected stations eine Transaktion autorisieren zu können, sind die Anweisungen in der ryd App zur Zahlung über ryd fleet tap to pay exakt zu befolgen. Dabei gilt: Die Funktionalität ryd fleet tap to pay muss in der ryd App aktiviert werden, bevor der Bezahlvorgang gestartet wird. Hierbei ist zwischen Prepay- und Postpay-Transaktionen zu unterscheiden; bei Prepay muss bereits vor der Betankung / dem Ladevorgang / dem Waschvorgang / der Transaktion ryd fleet tap to pay aktiviert und an der Bezahlstelle kontaktlos eingelesen werden, um die entsprechende Ladesäule / Zapfsäule / Point of Service freizuschalten; bei Postpay nach erfolgreicher Ausführung der jeweiligen Transaktion. Hinweis: ryd fleet tap to pay Bezahlungen werden von der Akzeptanzstelle nur angenommen, wenn das jeweils gesetzte Flotten- oder Einzelfahrer-Limit (Verfügungsrahmen) noch nicht erreicht worden sind. Andernfalls schlägt die Transaktion fehl.
ryd fleet tap to pay Belegeinreichung.
Für jede Transaktion, die über ryd fleet tap to pay bezahlt wird, erhält der ryd fleet account user einen physischen oder virtuellen Beleg der jeweiligen Akzeptanzstelle. Dieser Beleg ist mitzunehmen und aufzubewahren. Innerhalb von maximal 7 Tagen nach Nutzung des ryd fleet tap to pay Features ist der jeweilige Beleg unter Angabe des Kilometerstandes (falls nicht bereits vorab erfolgt) in der ryd App vollumfänglich einzuscannen und ordnungsgemäß zu hinterlegen, damit die Transaktion als ordnungsgemäße ryd fleet tap to pay Transaktion anerkannt werden kann. Eine teilweise Einreichung von Belegen wird nicht als fristgerechte Einreichung gewertet. Nach 7 Tagen ist ein Upload des Belegs nicht mehr möglich und die Transaktion wird als final fehlerhaft gewertet.
Hinweis: An EV Ladestationen liegt es in der Verantwortung des Nutzers und seiner ryd fleet account user, den entsprechenden Beleg nach Nutzung des ryd fleet tap to pay Features beizubringen und fristgerecht einzureichen.
Fehlerhafte ryd fleet tap to pay Transaktionen.
Es gibt zwei Arten von fehlerhaften ryd fleet tap to pay Transaktionen. Es wird unterschieden zwischen Transaktionen, bei denen der Beleg nicht ordnungsgemäß innerhalb der Fristen eingereicht wurde, und Transaktionen, bei denen nicht-Auto-nahe Waren oder Leistungen erworben wurden, die im Rahmen der Nutzung des ryd fleet tap to pay Features nicht gestattet sind.
Konsequenzen fehlerhafter ryd fleet tap to pay Transaktionen.
- Verspätete Einreichung: Während der Einreichungsfrist wird die ryd app den ryd fleet account user die noch zur Einreichung ausstehenden Belege anzeigen. Ebenso sind die noch nicht eingereichten Belege für den Flottenmanager im ryd fleet Portal ersichtlich. Nach Ablauf von 7 Tagen ist der Upload des Belegs nicht mehr möglich und die Transaktion wird als final fehlerhaft gewertet. Bei einer final fehlerhaften Transaktion, wird die Transaktion ohne Angabe des Inhalts, da dieser aufgrund des fehlenden Beleges nicht eindeutig zugeordnet werden kann, unter Angabe der semi connected station, an der die Transaktion ausgeführt wurde, im Kundenkonto des ryd fleet plus / enterprise Kunden hinterlegt und abgerechnet. Zudem wird ryd für jede als final fehlerhaft eingestufte Transaktion eine Strafgebühr iHv von 60 € geltend machen. ryd stellt auf expliziten Wunsch des ryd fleet plus / enterprise Kunden eine separate Rechnung über den nicht korrekt eingereichten Rechnungswert sowie die Strafgebühr direkt an den verursachenden ryd fleet account users aus. Zur Zustellung der Rechnung nutzen wir die hinterlegte Mail-Adresse des ryd fleet account users. Sollte der ryd fleet account user sich jedoch weigern, die Rechnung zu begleichen, wird ryd diese beim ryd fleet plus / enterprise Kunden geltend machen, der diese vollumfänglich zu begleichen hat, da ryd fleet plus / enterprise Kunden für sämtliche Transaktionen der durch sie zu ryd fleet eingeladenen ryd fleet account user haften. Wenn hingegen eine Zahlung durch den ryd fleet account user erfolgt, wird ryd diesen Posten als bereits beglichen nicht mehr in der Abrechnung an den ryd fleet plus / enterprise Kunden aufführen. Die Verrechnung an den ryd fleet account user ist nur dann möglich, wenn eine Firmenemailadresse für den entsprechenden user hinterlegt wurde.
- Nicht erlaubtes Produkt erworben: Im Rahmen von ryd fleet tap to pay Transaktionen dürfen ausschließlich Produkte erworben werden, die von ryd genehmigt wurden, siehe Auto-nahe Waren und Dienstleistungen wie vorstehend definiert. Nicht erlaubt ist Shop-Ware, die nicht der Fortbewegung oder Sicherheit des Fahrzeugs dient, z.B. Genussmittel, Lebensmittel, Zeitschriften, Waren des täglichen Bedarfs, etc. sowie sämtliche Produkte, die nicht in der Definition von Auto-nahen Waren und Dienstleistungen enthalten sind.
Wenn in einer Transaktion eines oder mehrere solche Produkte enthalten sind, wird ryd die erlaubten Produkte ordnungsgemäß weiterverrechnen, das nicht erlaubte Produkt jedoch aus der normalen Tankrechnung ausnehmen. Für den Kunden bestehen zwei Möglichkeiten:- ryd stellt dem ryd fleet plus / enterprise Kunden eine separate Rechnung über ein nicht erlaubtes Produkt zzgl einer Strafgebühr iHv von 60,00 € für jedes nicht erlaubte Produkt.
- ryd stellt auf expliziten Wunsch des ryd fleet plus / enterprise Kunden eine separate Rechnung über das nicht erlaubte Produkt sowie die Strafgebühr direkt an den verursachenden ryd fleet account users aus. Zur Zustellung der Rechnung nutzen wir die hinterlegte Mail-Adresse des ryd fleet account users. Sollte der ryd fleet account user sich jedoch weigern, die Rechnung zu begleichen, wird ryd diese beim ryd fleet plus / enterprise Kunden geltend machen, der diese vollumfänglich zu begleichen hat, da ryd fleet plus / enterprise Kunden für sämtliche Transaktionen der durch sie zu ryd fleet eingeladenen ryd fleet account user haften. Wenn hingegen eine Zahlung durch den ryd fleet account user erfolgt, wird ryd diesen Posten als bereits beglichen nicht mehr in der Abrechnung an den ryd fleet plus / enterprise Kunden aufführen. Die Verrechnung an den ryd fleet account user ist nur dann möglich, wenn eine Firmenemailadresse für den entsprechenden user hinterlegt wurde.
Bei wiederholtem Fehlverhalten behält sich ryd das Recht vor, den jeweiligen ryd fleet account usern die ryd fleet tap to pay Funktionalität zu entziehen.
Kein Abschlusszwang. Weder ryd noch der ryd fleet plus / enterprise Kunde sind zum Abschluss von Einzelverträgen verpflichtet. Insbesondere können bei Auftreten von Versorgungsschwierigkeiten und/oder technischen Schwierigkeiten keine Ansprüche geltend gemacht werden. Wir schulden zudem keine Verfügbarkeit des ryd fleet tap to pay Features.
Inhalt von Einzelverträgen. Die Akzeptanzstelle ist nicht berechtigt, mit Wirkung für uns und zu unseren Lasten Erweiterungen des gesetzlichen Leistungs- oder Haftungsumfangs oder Abweichungen von diesen Bedingungen zu vereinbaren oder Garantien mit Wirkung gegen uns abzugeben.
Abbruch des ryd fleet tap to pay Prozesses. Wird der ryd fleet tap to pay Zahlungsprozess nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen der eingefüllte Kraftstoff oder ggf. andere bereits bezogene Waren und Leistungen bei der Akzeptanzstelle mit einem anderen Zahlungsmittel bezahlt werden.
Preise. Für die mit ryd fleet tap to pay bezogenen Waren und Leistungen sind – sofern nicht vertraglich etwas Abweichendes vereinbart wurde – die bei der Akzeptanzstelle zum Kauf- bzw. Bezugszeitpunkt angegebenen Preise zu zahlen. Zudem werden bei Nichteinhaltung der Vorgaben Bearbeitungs-/Strafgebühren fällig.
Abrechnung. Sämtliche mittels ryd fleet tap to pay bezahlten Transaktionen werden im Rahmen der auf die korrekte Einreichung des Belegs folgende Abrechnungsperiode abgerechnet und auf der entsprechenden Rechnung aufgeführt. Bei aufgrund Fehlen des Belegs final als fehlerhaft eingestuften ryd fleet tap to pay Transaktionen erfolgt die Berechnung des Betrages nebst separat ausgewiesener Strafgebühr in der Abrechnungsperiode, die auf das Datum der Bewertung des Belegs als “final fehlerhaft” folgt.
Opt out. Sollten ryd fleet plus / enterprise Kunden explizit keine Nutzung des ryd fleet tap to pay Features oder eine Einschränkung desselben auf bestimmte ryd fleet account user wünschen, so können sie dies ryd jederzeit über das Portal mitteilen und ryd wird die Nutzung dieses Features für die dem ryd fleet plus / enterprise Kunden zugeordneten ryd fleet account user einschränken oder entfernen. Bereits im Rahmen der Nutzung des Features angefallene Kosten und Gebühren sind dennoch durch den ryd fleet plus / enterprise Kunden zu bezahlen.
Änderungen. Wir sind jederzeit und nach eigenem Ermessen berechtigt, diese Nutzungsbedingungen bzw. deren Teile zu ändern, indem wir eine solche Änderung im ryd fleet Portal veröffentlichen oder Sie über Ihren ryd company account benachrichtigen; diese Änderungen werden 7 Kalendertage ab dem Datum einer solchen Veröffentlichung oder Benachrichtigung wirksam. Wir behalten uns das Recht vor, diese Änderungen mit sofortiger Wirkung vorzunehmen, falls und sofern diese Änderungen aus einem der folgenden Gründe erforderlich sind: aus (a) rechtlichen oder regulatorischen Gründen, zur Betrugs- und Missbrauchsprävention oder aus Sicherheitsgründen; (b) um bestehende Features zu verbessern oder zu ändern oder zusätzliche Features zu ryd fleet hinzuzufügen; um technologischen Fortschritten Rechnung zu tragen; um angemessene technische Anpassungen an ryd fleet oder dem ryd fleet Portal vorzunehmen; und um die kontinuierliche Funktionsfähigkeit von ryd fleet und/oder dem ryd fleet Portal sicherzustellen oder (c) um Produkte oder Aktivitäten einzuschränken, die wir für unsicher, unangemessen oder beleidigend erachten. Durch Ihre fortgeführte Nutzung von ryd fleet und/oder des ryd fleet tap to pay Features nach einer von uns vorgenommenen Änderung dieser Vereinbarung stimmen Sie den Änderungen zu. Sollten Sie mit Änderungen nicht einverstanden sein, können Sie Ihren ryd fleet company account schließen oder von der Nutzung der von diesen Änderungen betroffenen ryd fleet Dienste absehen. Sollte eine Änderung dieser Vereinbarung für ungültig, nichtig, rechtswidrig oder, gleich aus welchem Grund, für undurchsetzbar befunden werden, gilt die betroffene Bestimmung als von den übrigen Bestimmungen abgetrennt und wirkt sich nicht auf die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der verbleibenden Änderungen oder Bedingungen aus.
Anwendbares Recht. Auf diesen Vertrag und sämtliche damit im Zusammenhang stehende Streitigkeiten findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts Anwendung. Die Rechtswahl gilt nicht, wenn und soweit diese dazu führen würde, dass Kunden, die den Vertrag zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können („Verbraucher“), der Schutz entzogen wird, der ihnen durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht, das nach Art. 6 Abs. 1 der ROM-I-Verordnung mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.
Teilunwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Nutzungsbedingungen der ryd GmbH zur Nutzung von ryd fleet tap to pay
ryd GmbH setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an. Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website www.ryd.one sowie die ryd App sind sind teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar. Die Bewertung basiert auf einer Selbstbewertung gemäß den Kriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aktuell sind folgende Inhalte nicht vollständig barrierefrei:
- Überschriften-Reihenfolge: Auf einigen Seiten gibt es Sprünge in der Überschriften-Reihenfolge
- Linktexte: Bei einigen Links sind keinen Linktexte hinterlegt
- Videos: Eingebettete Videos verfügen teilweise nicht über Untertitel oder Audiodeskriptionen.
- Farbkontraste: Einige Texte und Bedienelemente weisen möglicherweise nicht ausreichend hohe Kontraste auf und sind dadurch schwerer lesbar
- Kontrast von Beschriftungen: Auf einigen Seiten ist der Textkontrast bei deaktivierten Schaltflächen unzureichend
- Bildschirmlese-Kompatibilität: Einige Elementbeschriftungen sind klein und eventuell nicht von Bildschirmlesegeräten lesbar; bei einigen Elementen (Icons) fehlen Textbeschriftungen, die von Bildschirmlesegeräten vorgelesen werden können
- Zielgrößen für Tippen: Der klickbare Bereich einiger Schaltflächen und anderer Elemente sollte vergrößert werden
Geplante Maßnahmen
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit unserer Website zu verbessern. Geplante Maßnahmen umfassen:
- Anpassungen aller Überschriften, um die richtige Überschriften-Reihenfolge zu gewährleisten
- Überarbeitung aller Links und Ergänzung aller Linktexte auf allen Seiten
- Ergänzung von Untertiteln und Audiodeskriptionen für alle Videos
- Optimierung der Farbkontraste gemäß den Anforderungen der WCAG 2.1
- Neugestaltung einiger Benutzeroberflächenelemente (UI-Elemente), um 100 % barrierefrei zu sein
- Hinzufügen einer korrekten Beschriftung für alle UI-Elemente
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 24.06.2025 erstellt und zuletzt am 25.06.2025 aktualisiert. Die jährlich gesetzlich vorgeschriebene Aktualisierung der Erklärung der Barrierefreiheit wird ausnahmslos umgesetzt.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen, kontaktieren Sie uns bitte:
ryd GmbH
Landsberger Straße 94
80339 München
Telefon: +49 89 120 89343
E-Mail: [email protected]
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrer Rückmeldung keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden:
Schlichtungsstelle BGG
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
E-Mail: [email protected]
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de